Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 19.06.1998 - 10 U 640/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,9496
OLG Koblenz, 19.06.1998 - 10 U 640/97 (https://dejure.org/1998,9496)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19.06.1998 - 10 U 640/97 (https://dejure.org/1998,9496)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19. Juni 1998 - 10 U 640/97 (https://dejure.org/1998,9496)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,9496) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 16; VVG § 20; VVG § 21
    Rücktritt wegen verschwiegener Behandlung langjähriger Rückenschmerzen L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anzeigepflichtverletzung durch Nichtangabe von Rückenbeschwerden - Beweislast für Kausalität - Überlegungsfrist des Versicherers vor Rücktritt

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 610
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.09.1989 - IVa ZR 107/88

    Beginn der Rücktritts- oder Kündigungsfrist wegen Obliegenheitsverletzung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.06.1998 - 10 U 640/97
    Es darf sich insbesondere innerhalb angemessener Zeit zunächst vergewissern, ob dem Versicherungsnehmer angelastet werden kann, ihm bei Antragstellung bekannte oder vor Vertragsschluß bekannt gewordene Gefahrumstände nicht oder nicht zutreffend angegeben zu haben (vergleiche BGH, 1990-11-28, IV ZR 219/89, RuS 1991, 76 und BGH 1989-09-20, IVa ZR 107/88, BGHZ 108, 326 = RuS 1989, 412).
  • BGH, 28.11.1990 - IV ZR 219/89

    Pflicht des Versicherers zu Rückfragen

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.06.1998 - 10 U 640/97
    Es darf sich insbesondere innerhalb angemessener Zeit zunächst vergewissern, ob dem Versicherungsnehmer angelastet werden kann, ihm bei Antragstellung bekannte oder vor Vertragsschluß bekannt gewordene Gefahrumstände nicht oder nicht zutreffend angegeben zu haben (vergleiche BGH, 1990-11-28, IV ZR 219/89, RuS 1991, 76 und BGH 1989-09-20, IVa ZR 107/88, BGHZ 108, 326 = RuS 1989, 412).
  • LAG Hamm, 06.09.2006 - 6 Sa 1430/05

    Keine Gefahrerhöhung durch unspezifische Rückenbeschwerden in der

    öfter auftretende Schmerzen im LWS-Bereich mit Kribbeln im rechten Bein; OLG Koblenz 19. Juni 1998 - 10 U 640/97 betr.
  • OLG Jena, 16.06.2006 - 4 U 163/06

    Obliegenheitsverletzung eines VN in der BUZ; Eigenhaftung des

    Persistierende und über Jahre behandlungsbedürftige LWS Beschwerden sind es in jedem Fall ebenso wie rezidivierende Rückenbeschwerden (vgl. hierzu beispielhaft OLG Hamm ZfS 91, 281; OLG Koblenz VersR 1999, 610; ders. VersR 99, 1690).
  • OLG Celle, 28.10.2004 - 8 U 98/04

    Anspruch auf Feststellung des Fortbestehens eines Krankenversicherungsvertrags;

    So ist auch im Bereich von Rückenbeschwerden, die nicht nach kurzer Zeit wieder vergehen, anerkannt, dass es sich jedenfalls dann um einen anzeigepflichtigen Umstand handelt, wenn diese Beschwerden Anlass für ärztliche Untersuchungen oder Behandlungen waren (OLG Koblenz VersR 2004, 228; VersR 2003, 494; 1999, 610; OLG Frankfurt r + s 2004, 275; r+s 2000, 477; OLG Hamm VersR 1991, 988; OLG Köln r + s 1990, 65: Beschwerden an Hals- und Lendenwirbelsäule).
  • OLG Saarbrücken, 03.03.2004 - 5 U 313/03

    Prüfungsumfang des Berufungsgerichts: Bindungswirkung von erstinstanzlichen

    Wiederholt auftretende Lumbalgien können auf eine degenerative Veränderung der Wirbelsäule hindeuten, so dass gerade bei einem mit körperlicher Arbeit verbundenen Beruf, wie ihn der Kläger als Lagerist bei Vertragsschluss ausgeübt hat, deren Gefahrerheblichkeit nahe liegt (vgl. OLG Koblenz, r+s 1998, 522, 523).
  • OLG Karlsruhe, 18.07.2002 - 12 U 47/02

    Leistungsfreiheit der Lebensversicherung wegen Nichtanzeige einer Gefahrerhöhung:

    Die Klägerin hat den ihr obliegenden Beweis mangelnder Kausalität (OLG Koblenz NVersZ 1999, 125) nicht erbracht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht